Dr. Ursula Barth
Ärztin für Allgemeinmedizin
und Arbeitsmedizin
Psychotherapeutin
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Führerscheinuntersuchungen

 

Praktische Information zur Ärztlichen Untersuchung nach § 8 Führerscheingesetz

 

Liebe FührerscheinwerberInnen!

 

Wie Sie sicherlich wissen,  ist für alle Personen, die das Erlangen des Führerscheins bzw. eine Verlängerung für den C-Führerschein anstreben, eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

 

Ich bin nach § 22 des FSG-GV als sachverständige Ärztin tätig. Zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung ist der Behörde für die Erteilung einer Lenkberechtigung ein ärztliches Gutachten vorzulegen, in dem auch ausgesprochen wird, für welche Gruppen von Lenkberechtigungen eine gesundheitliche Eignung vorliegt.
Dieses ärztliche Gutachten darf zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18 Monate sein. In besonderen Fällen kann auch ein amtsärztliches Gutachten erforderlich werden.
Sie können die Untersuchung bei mir dann nicht durchführen, wenn Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig in meiner ärztlichen Behandlung gewesen sind.


Um Ihnen den diesbezüglichen Ablauf möglichst zu erleichtern, möchte ich Sie auf folgende Punkte hinweisen:

Bitte einen Lichtbildausweis (Pass, Führerschein) mitbringen.

 

Für Kontaktlinsenträger:

Bitte die Kontaktlinsen zur Untersuchung  mitbringen, aber erst vor Ort einsetzen.

 

Für Brillenträger:

Bitte mit Brillen zur Untersuchung kommen.

 

Führerschein Gruppe 2

(Klasse C1,C,C+E,D,D+E,G):

Brillenglasbestimmung (beim Optiker) ist unbedingt erforderlich - Kärtchen (nicht älter als 6 Monate) mitbringen!

Falls Sie sowohl mit Kontaktlinsen als auch mit Brillen autofahren wollen, bitte mit Brille (plus Brillenstärkebestimmung – Kärtchen) kommen und die Kontaktlinsen mitbringen.

 

Honorarsätze laut Gesundheitsverordnung:

für Gruppe 1 (Klasse A und B)       

für Gruppe 2 (Klasse C1,C,E,D,G)        

für Gruppe 1 und 2                                           

für Wiederholungsuntersuchungen (Kl.C,D)

€ 35,-

€ 50,-

€ 50,-

€ 30,- 

Ergibt die Untersuchung, dass ich kein positives Gutachten erstellen kann (z.B. bei chronischen Erkrankungen), muss ich Sie zur AmtsärztIn überweisen.

 

 

Termine:

bitte ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung: 0664/3933469