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Führerscheinuntersuchungen

Praktische Information zur Ärztlichen Untersuchung nach § 8 Führerscheingesetz

Liebe FührerscheinwerberInnen!

Wie Sie sicherlich wissen ist für alle Personen, die das Erlangen des Führerscheins bzw. eine Verlängerung für den C-Führerschein anstreben, eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Um Ihnen den diesbezüglichen Ablauf möglichst zu erleichtern, möchte ich Sie auf folgende Punkte hinweisen:

Bitte einen Lichtbildausweis (Paß, Führerschein) mitbringen.

 

Für Kontaktlinsenträger:

Bitte die Kontaktlinsen zur Untersuchung  mitbringen, aber erst vor Ort einsetzen.

 

Für Brillenträger:

Führerschein Gruppe 2

(Klasse C1,C,C+E,D,D+E,G):

Brillenglasbestimmung (beim Optiker) ist unbedingt erforderlich- Kärtchen mitbringen!
Bitte mit Brillen zur Untersuchung kommen.
Falls Sie sowohl mit Kontaktlinsen als auch mit Brillen autofahren wollen, bitte  mit Brille  (plus Brillenglasbestimmung – Kärtchen) kommen und die Kontaktlinsen mitbringen.

 

Honorarsätze laut Gesundheitsverordnung:

für Gruppe 1 (Klasse A und B)                                    € 35.-

für Gruppe 2 (Klasse C1,C,E,D,G)                             € 50.-

für Gruppe 1 und 2                                                         € 50.-

für Wiederholungsuntersuchungen (Kl.C,D)           € 30.-

Ergibt die Untersuchung, dass ich kein positives Gutachten erstellen kann (z.B. bei chronischen Erkrankungen), muss ich Sie zur AmtsärztIn weiterüberweisen.