Praktische Information zur Ärztlichen Untersuchung nach § 8 Führerscheingesetz
Liebe FührerscheinwerberInnen!
Wie Sie sicherlich wissen ist für alle Personen, die das Erlangen des Führerscheins bzw. eine Verlängerung für den C-Führerschein anstreben, eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Um Ihnen den diesbezüglichen Ablauf möglichst zu erleichtern, möchte ich Sie auf folgende Punkte hinweisen:
Bitte einen Lichtbildausweis (Paß, Führerschein) mitbringen.
Für Kontaktlinsenträger:
Bitte die Kontaktlinsen zur Untersuchung mitbringen, aber erst vor Ort einsetzen.
Für Brillenträger:
Führerschein Gruppe 2
(Klasse C1,C,C+E,D,D+E,G):
Brillenglasbestimmung (beim Optiker) ist unbedingt erforderlich- Kärtchen mitbringen!
Bitte mit Brillen zur Untersuchung kommen.
Falls Sie sowohl mit Kontaktlinsen als auch mit Brillen autofahren wollen, bitte mit Brille (plus Brillenglasbestimmung – Kärtchen) kommen und die Kontaktlinsen mitbringen.
Honorarsätze laut Gesundheitsverordnung:
für Gruppe 1 (Klasse A und B) € 35.-
für Gruppe 2 (Klasse C1,C,E,D,G) € 50.-
für Gruppe 1 und 2 € 50.-
für Wiederholungsuntersuchungen (Kl.C,D) € 30.-
Ergibt die Untersuchung, dass ich kein positives Gutachten erstellen kann (z.B. bei chronischen Erkrankungen), muss ich Sie zur AmtsärztIn weiterüberweisen.